Statutenänderungen

05.03.2025

Im Anschluss an die Generalversammlung 2025 am 30. März, findet gegen 16 Uhr eine "ausserordentliche" Generalversammlung statt. Thema dieser Generalversammlung: Neufasung der Statuten.

Im Jahre 2023 wurde vom Parlament ein neues Gesetz für die "associations sans but lucratif (asbl)" verabschiedet. Die Statuten müssen bis zum 23. September 2025 angepasst werden.

Eine Statutenänderung erfordert die Präsenz von 2/3 der Mitglieder. Ist dieses Quorum nicht erreicht, muss eine zweite Generalversammlung, frühestens 14 Tage nach der ersten einberufen werden. Diese kann ohne Quorum entscheiden, sofern nicht der Vereinszweck geändert wird.

Bei der ersten Befassung mit den neuen Statuten bei Gelegenheit der Generalversammlung am 12. Mai 2024 war das Quorum nicht erreicht worden. Die zweite Versammlung zur Statutenänderung wird somit zusammen mit der normalen Generalversammlung am 30. März 2025 einberufen. Die neuen Texte sind der Einladung beigefügt.Texte der Statuten resp. hier nochmals als Kopie:

Generalversammlung 2025 Statutenänderungen 183,32 kB

Die einzige änderung gegenüber der Fassung vom 12. Mai 2024 ist die Neufassung von Art. 8, Absatz 2 (im Text grau unterlegt).

Es kommt somit zur definitiven Abstimmung der neuen Statuten.